IHK Abschlussprüfungen in Verbindung mit einem dualen Studium
Hinweise für Unternehmen und Hochschulen / Berufsakademien zu spezifischen Regelungen | Ausbildungsordnung | Berufsschulunterricht | IHK - Externen - Prüfung
In manchen dualen / kooperativen Studiengängen (siehe -> unterschiedliche Typen ) ist das Studium an der Hochschule / Berufsakademie verbunden mit einer Ausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf. Die Studenten erhalten zwei Abschlüsse - nach erfolgreicher IHK-Prüfung den IHK-Abschluss - nach dem Bachelorstudium den Bachelor-Titel.
Bei der Gestaltung dieser Studiengänge sind die Rechtsvorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG ) und länderspezifische Schulgesetze (Berufsschule) zwingend zu beachten.
Eine Einstellung zum Zwecke der Berufsausbildung (Ausbildung) setzt voraus, dass zwischen ausbildendem Unternehmen und Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wird (BBiG), der bei der zuständigen Stelle z.B. der IHK registriert wird.
Die rechtliche Ausgestaltung eines Berufsausbildungsvertrages ist im BBiG detailliert geregelt. Dies gilt auch für die Inhalte; so ist für jedes Ausbildungsverhältnis vom ausbildenden Unternehmen obligatorisch ein Ausbildungsplan zu erstellen, der eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung darstellt.
Die Dauer der Ausbildung in den unterschiedlichen Ausbildungsberufen ist festgelegt. Sie dauert oft bis zu 36 Monate und kann bei Vorliegen bestimmter Gründe auf 24 Monate verkürzt werden - mehr Infos
Berufsschulpflicht besteht noch in manchen Bundesländern für alle Auszubildenden auch über das 18. Lebensjahr hinaus - der Berufsschulbesuch ist geregelt. In dualen Studiengängen mit integriertem IHK-Abschluss sind die fachlichen Inhalte des Berufsschulunterrichtes (Rahmenlehrpläne) in das Studium zu integrieren, um sicher zu stellen, dass die Studenten für die IHK Prüfung die entsprechenden Kenntnisse haben.
Externen Prüfung - Einige Arbeitgeber und Bildungsanbieter weisen auch auch auf die Möglichkeit hin, dass in kooperativen Studiengängen ohne formale Ausbildung in einem IHK Ausbildungsberuf, mit dem Studium noch zusätzlich der IHK Abschluss im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden könnte.
Im Rahmen der Externenprüfung nach Berufsbildungsgesetz können Absolventen bzw. Studierende aus einem dualen Studiengan zu einer IHK-Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss der IHK zugelassen werden.
Diese Studenten sind nicht bei der IHK eingetragen, absolvieren keine Zwischenprüfung und werden auch nicht zur Abschlussprüfung aufgefordert.
Ihre Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag nach § 45 Abs 2 Satz 3 Berufsbildungsgesetz:
"Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 (anderthalbfach der regulären Ausbildungszeit) kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt."
Die IHK als nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle hat hier einen Ermessensspielraum; sie muss nicht zulassen; es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Weil es sich jedoch um identische Wiederholungsfälle handelt, existieren über die Voraussetzungen zu dieser Zulassung Absprachen zwischen IHK und den Hochschulen / Berufsakademien und Betrieben. Unter anderem ist darin geregelt, dass der Nachweis durch die Bescheinigung des Betriebs und der Hochschule über deren Curricula geführt wird. Die Bewerber führen auch einen Nachweis über die Inhalte ihrer Ausbildung, der bei der Zulassung vorgelegt wird. Für Studenten in einem dualen Studiengang wird geprüft, ob die fachliche Ausbildung in Betrieb und Studium den Kriterien des BBiG und der Ausbildungsordnung im jeweiligen Beruf genügt. Die Zulassung zur Externen- Prüfung wird durch die zuständige IHK geprüft und ist heute noch eine nachträgliche Einzelfallentscheidung in Zweifelsfällen durch den Prüfungsausschuss der zuständigen IHK.
Weitere detaillierte Informationen zur Berufsausbildung zum Beispiel auf den Seiten der IHK Darmstadt. Komplette Übersichten über alle auch neuen Ausbildungsberufe und Ausbildungsverordnungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Ausbildungsberater der IHK beraten Sie gerne auch persönlich zu Fragen von IHK Abschlussprüfungen in dualen Studiengängen.